Kostenübernahme
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkasse, beim Vorliegen einer Diagnose, übernommen. Dies wird in den ersten Sitzungen (Sprechstunde, Probatorik) abgeklärt. Im Anschluss wird eine Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (60 Stunden) bei der Krankenkasse beantragt. Dafür wird einmal im Quartal ihre Krankenversicherungskarte benötigt. (kvb.de)
Die Behandlungstermine finden wöchentlich bzw. alle 2 Wochen statt. Eine therapeutische Sitzung dauert 50 Minuten, außer bei emotionaler Exposition oder EMDR (meistens Doppelstunde). Für Privatpatienten ist es vom jeweiligen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung abhängig und wird nach GOP abgerechnet.
Ich behandle psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Ängste, Selbstwertprobleme, Schlafstörungen, Anpassungsstörungen an neue Lebensumstände, Probleme bei Verarbeitung schwerer körperlicher Erkrankungen, Traumafolgestörungen nach schweren Lebensereignissen, Glückspielsucht. (ptk-bayern.de)